Firmengründung in der Schweiz

Firmengründungen in der Schweiz sind in den letzten Jahren bei vielen ausländischen Unternehmern recht populär geworden. Auch russische Unternehmer registrieren vermehrt Firmen in der Schweiz. Heute befinden sich in diesem Land viele Vertretungen von unterschiedlichen russischen Unternehmen. Wenn Sie ihre Geschäftstätigkeiten in Europa optimieren möchten, ist die Schweiz eine der besten Optionen dafür

Gesellschaftsformen, die in der Schweiz registriert werden

In den meisten Ländern der Welt, auch bei unterschiedlicher wirtschaftlicher Lage, haben die Unternehmen ähnliche Charakteristika und Rechtsformen. Bei der Firmengründung in der Schweiz durch einen ausländischen Unternehmer wäre die Entscheidung für die Aktiengesellschaft (AG) oder die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) zu empfehlen.

Die Aktiengesellschaft ist ihrer Struktur nach der russischen OAG ähnlich. Das Registrierungsverfahren für eine OAG ist nicht so verzweigt wie in Russland, doch komplexer als für eine GAG. Die Aktiengesellschaft wird üblicherweise für mittlere Unternehmen gegründet, jedoch ausschließlich, wenn der Aktionär seinen Wohnsitz in der Schweiz haben wird. Das Mindestkapital für eine AG beträgt in der Schweiz 100.000 CHF. Dabei wird die Hälfte der Summe sofort bei der Registrierung der Firma fällig. Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist die beliebteste Rechtsform, für die sich ausländische Unternehmer in der Schweiz entscheiden. Der Hauptvorteil ist, weniger Zeit- und Geldaufwand für das Registrierungsverfahren. Das Mindestkapital für eine GmbH beträgt bloß 20.000 CHF. Außerdem sind die Buchführung sowie die Finanzberichterstattung viel einfacher zu erstellen und die Einkommensteuer ist niedriger.

Vorteile der Firmengründung in der Schweiz

Vorteile der Firmengründung in der Schweiz
Firmengründung in der Schweiz bringt folgende Vorteile:

  • Geschäft in einem hochentwickeltem Land mit stabiler Binnenwährung
  • Möglichkeit, Vertretungen auf dem ganzen Territorium der EU zu eröffnen.
  • Mehrfache Arbeitsvisa für die ausländischen Mitarbeiter
  • Einfaches Abrechnungsverfahren
  • Moderate Steuerbelastung
Dabei sind Sie und Ihre Familienangehörigen zum ständigen legalen Aufenthalt in der Schweiz berechtigt. Nach zehn Jahren Aufenthalt erhalten Sie die Schweizer Staatsangehörigkeit.

Eröffnung von Bankkonten in der Schweiz

Eine der wichtigsten Voraussetzungen für die Firmenregistrierung in der Schweiz ist die Eröffnung von Bankkonten in einer Schweizer Bank. Fast alle Schweizer Banken eröffnen folgende Bankkonten:

  • Girokonto. Dies ist das Hauptkonto, das der Unternehmer benötigt. Von diesem Konto aus werden alle Zahlungen geleistet. Man kann auch Geldeingänge von Partnern und Kunden auf dieses Konto überwiesen bekommen.
  • Depotkonto. Dieses Konto ist bei Unternehmern sehr beliebt, weil es die integrale Betreuung aller Finanzbewegungen ermöglicht.
  • Sparkonto. Auf diesem Konto kann man erzielte Gewinne gutschreiben, die man für andere Zwecke nicht verwendet. Dieses ist ein übliches Depositenkonto. Die Bank gewährt Zinsen auf diese Guthaben.
Das sind die drei Hauptkonten, die von Unternehmern genutzt werden. Bei Bedarf können Ihnen andere Kontenformen empfohlen werden.
Die Firmengründung in der Schweiz ist ein unkompliziertes Verfahren, auf Einzelheiten soll dennoch geachtet werden. Unser Unternehmen Goldblum and Partners verfügt über ausgeprägte Erfahrung und unterstützt Sie bei allen Aspekten der Firmenregistrierung in der Schweiz.
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