Steuern in der Schweiz

Die Belastung mit Steuern in der Schweiz ist im Vergleich zu Westeuropa eine der tiefsten. Das Land ist dadurch für die Geschäftsführung sehr anziehend. Das Schweizer Steuersystem ist nicht zentralisiert, was durch die föderale Struktur des Landes geprägt ist. Das Land gliedert sich in 26 Kantone, die ihrerseits aus Kommunen oder Gemeinden bestehen. So hat der Bundesstaat drei Ebenen.

Dementsprechend ist das Schweizer Steuersystem dadurch gekennzeichnet, dass es auf drei verschiedenen Ebenen funktioniert. Der Steuersatz variiert von Kanton zu Kanton. In manchen Gemeinden können einige Steuern überhaupt aufgehoben werden. Das Steuerrecht setzt sich dazu ein, das System einheitlicher zu machen, aber es ist schwierig durchzusetzen, da das Land aus 26 Kantonen und rund 2800 Gemeinden besteht.

Die wichtigsten Steuern in der Schweiz

Die wichtigsten Steuern in der Schweiz ähneln sich den Steuern in anderen Ländern:

  • Einkommenssteuer;
  • Sozialversicherungssteuer;
  • Vermögenssteuer;
  • Erbschaftssteuer;
  • Stempelabgabe (für die Fondsbesitzer);
  • Einheitssteuer für natürliche Personen;
  • Kapitalertragsteuer.
Die Einkommenssteuer wird auf allen Ebenen erhoben. Der Steuersatz ist aber für jeden Kanton oder Kommune unterschiedlich. In der Regel überschreitet die Einkommenssteuer nicht 40%, aber in der Praxis ist der Steuersatz viel niedriger. Das Schweizer Steuersystem ist überhaupt ziemlich flexibel.

Die Sozialversicherungssteuer wird auf Bundesebene erhoben. Jeder Beschäftigte, der nicht in einem Lohnverhältnis steht, muss diese Steuer bezahlen. Der Steuersatz ist auch sehr unterschiedlich.

Merkmale der Schweizer Steuererhebung

Das Schweizer Steuersystem wirkt so anlockend vor allem durch seine Flexibilität. Obwohl einige Steuersätze hoch genug sind, ist die gesamte Steuerbelastung ziemlich annehmbar. Es ist in der Schweiz verbreitet, dass der Steuersatz durch individuelle Vereinbarung zwischen der Steuerbehörde und der natürlichen Person geregelt wird.

Es geht darum, dass die Einkommenssteuer für natürliche Personen nicht nach der Höhe des in- oder ausländischen Einkommens verrechnet wird, sondern nach dem Aufwand für notwendige Lebensqualität, d.h. für Haushalt, Autoinstandhaltung usw. Deswegen wird die Schweiz von vielen Ausländern als Wohnsitz gewählt.

Dieses Land ist auch für die Firmenregistrierung populär. Noch ein Merkmal des Schweizer Steuersystems ist das Doppelbesteuerungsabkommen. D.h., wenn das ausländische Unternehmen die Steuern in der Schweiz bezahlt hat, wird es von der Erhebung entsprechender Steuern in eigenem Lande befreit. Außerdem sind auch andere Steuerbegünstigungen vorgesehen.

Für die Ausländer werden die Steuern nach ihrem Status bestimmt. Die ausländischen Arbeitskräfte ohne C-Bewilligung bezahlen Quellensteuer, die durch den Arbeitgeber direkt an der Quelle abgeführt wird. Jeder Steuerzahler und Firma, die in der Schweiz registriert werden möchte, kann sich an entsprechende Steuerbehörde wenden, wo ihre Steuern berechnet werden. Dabei kann man über erschöpfende Information und freundliche Behandlung sicher sein.
Unsere Firma Goldblum and Partners leistet Hilfe bei der Registrierung der Firma und Führung des Geschäfts. Auch können Sie bei uns vollständige Beratung über Schweizer Steuersystem bekommen.
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