Wenn Sie ein Schweizer Unternehmen gründen möchten, sollten Sie sich zuerst für die geeignete Rechtsform entscheiden. In der Schweiz sind folgende Gesellschaftsformen unter ausländischen Firmengründern verbreitet:
- Aktiengesellschaft (AG)
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Gesellschaften mit Steuerprivileg
Bei der Registrierung der Aktiengesellschaft beträgt das Mindestkapital 100.000 CHF, 50.000 CHF sind bei Registrierung fällig. Die Mindestanzahl der Aktionäre beträgt drei. Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist die häufigste Rechtsform, die von ausländischen Firmengründern gewählt wird. Das Mindestkapital beträgt nur 20.000 CHF, das Registrierungsverfahren ist einfacher und die Steuersätze sind niedriger als bei der Gesellschaftsform AG. Eine GmbH kann mit nur zwei Aktionären gegründet werden.
- Folgende Formen an Gesellschaften mit Steuerprivileg sind möglich:
- Holdinggesellschaft – hält nicht weniger als 2/3 der Aktiva aus Beteiligungen an anderen Unternehmen.
- Prinzipalgesellschaft – ist eine Koordinationsstruktur in einer internationalen Unternehmensgruppe.
- Domizilgesellschaft – ist ein Unternehmen, das eine Verwaltungstätigkeit, aber keine Geschäftstätigkeit in der Schweiz ausübt. Eine solche Gesellschaft generiert ihren Gewinn aus Tätigkeiten im Ausland.
Gemischte Gesellschaft – beinhaltet Merkmale der Domizil- und der Holdinggesellschaft.